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Behindertengerechte Websites

Bundesbehörden müssen Informationen im Web für Behinderte verständlich wiedergeben...
Bundesbehörden müssen Informationen im Web für Behinderte verständlich wiedergeben. Öffentlich zugängliche Terminals sowie bereits bestehende Angebote müssen bis zum Jahresende 2005 umgerüstet werden. Portale, die sich speziell an Behinderte richten, müssen schon bis Ende diesen Jahres die Kriterien der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" erfüllen. Die Anforderungen beziehen sich hauptsächlich auf das Webdesign: Präsentationen müssen für Sehbehinderte zum Beispiel auch in Schwarz-Weiß verständlich sein, und für Gehörlose muss es zur Audioausgabe alternativ Texte geben.

[aus: InformationWeek 15.8.2002]

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