Quer-Verweis

Disclaimer: Distanzierung von Links

Das von Internet-Nutzern wohl am häufigsten mißverstandene Gerichtsurteil ist ... 

Hallo ...
zu Deiner Frage nach den Links:

Wenn Du Links auf eine andere Seite machst, solltest Du auf jeden Fall auf Deiner eigenen Seite einen Hinweis schreiben, daß Du für die Inhalte der Link-Seiten nicht verantwortlich bist. Da gibt es relativ standardisierte Floskeln. Damit schützt Du Dich vor unliebsamem Ärger, sollte mal irgendwo was Verbotenes auftauchen und Du hast einen Link drauf... (Diese Floskel ist oft zu finden, ich hab aber leider gerade keine parat. Wenn Du nix passendes auftreiben kannst, melde Dich einfach nochmal, dann such ich die entsprechende(n) Adressen mal für Dich raus, wo Du Dich inspirieren lassen kannst.)


XXX

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Hallo XXX,

Du schreibst: Damit ist man rechtlich auch auf der sicheren Seite.

Das stimmt nicht. Ich hatte in meinem vorherigen Beitrag bereits auf diese Site hingewiesen:

http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

Wenn Du dort mal nachschaust, findest Du u. a. folgendes:

Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98

Das von Internet-Nutzern wohl am häufigsten mißverstandene Gerichtsurteil ist das unten zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998, mit dem ein Homepagebesitzer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde für von ihm gesetzte Links zu ehrverletzenden Äußerungen über eine ihm mißliebige Person.

Viele Homepage-Besitzer ("Webmaster") verführt dieses Urteil offensichtlich dazu, auf ihrem Seiten eine Klausel anzubringen, in dem sie auf dieses Urteil verweisen und sich pauschal von allen Links, die sie auf ihren Seiten gesetzt haben, distanzieren.

Man liest dann häufig eine solche oder ähnliche Formulierung:

Disclaimer

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.

Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

Derartige Haftungsfreizeichnungsklauseln, im Internet-Volksmund "Disclaimer" genannt, zeugen davon, daß der Urheber das betreffende Urteil des Landgerichts Hamburg nicht verstanden, es vermutlich noch nicht einmal gelesen hat.

Denn in diesem Urteil stellt das Landgericht Hamburg eindeutig fest, daß die beanstandeten Internet-Seiten des Verurteilte eine derartige Haftungsfreizeichnungsklausel enthalten. Und es führt aus, daß eine solche Klausel einer pauschalen Distanzierung von sämtlichen Links eben gerade keinen Freibrief für die Aufnahme beliebiger Links ist.

Zitate aus dem Urteil: "Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.", "Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."

Das Urteil sagt also genau das Gegenteil aus von dem, was manche Webmaster dort hineinzuinterpretieren meinen. Der Verurteilte hatte eine Distanzierung (nach heutiger Sprechweise also einen "Disclaimer") auf seiner Seite! Und das Gericht hat festgestellt, daß die auf der Seite pauschal ausgesprochene Distanzierung nicht wirksam ist. Denn es hat erkannt, daß die Distanzierung von dem Angeklagten nur pro-forma angebracht wurde, um ungestraft zu beleidigenden Inhalten über den Kläger verlinkten zu können.

Völlig unabhängig von der Begründung des Urteils ist zudem festzuhalten, daß dem deutschen Recht die Möglichkeit pauschale Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd ist. Wer also irgendetwas tut, was rechtlich von Belang ist - und sei dies das Setzen eines Links - ist dafür gemäß den allgemeinen Rechtsnormen verantwortlich.

Gemäß §8 des Teledienstegesetzes (TDG) sind Homepage-Besitzer für verlinkte rechtswidrige Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben. Sie sind ausdrücklich nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Wird also eine verlinkte zunächst unbeanstandete fremde Seite später mit rechtswidrigen Inhalten gefüllt, so haftet derjenige, der diese fremde Seite verlinkt hat, nur dann, wenn ihm nachzuweisen ist oder wenn es deutliche Indizien dafür gibt, daß er von dem neuen rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hatte.

Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als einen deutlichen Indiz dafür werten, daß er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den den Schlußsatz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!

Zudem ist eine pauschale Distanzierung von sämtlichen Links, die jemand selbst auf seine Seiten gesetzt hat, auch völlig unglaubwürdig. Warum setzt jemand Links zu fremdem Seiten, wenn er gleichzeitig öffentlich kundtut, daß er mit deren Inhalt nicht einverstanden ist? Um diese fremden Seiten als negative Beispiele zu brandmarken und öffentlich anzuprangern?

uswusf.

Diese "standardisierte Formel" (wie du sie nennst) auf seiner Homepage anzubringen ist also Humbug.

Gruß,

YYY

[gefunden in dem simplify-Diskussions-Forum: http://www.simplify.de ]

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